Auswahl einiger Methoden


Gesprächsführung nach Rogers, Gewaltfreie Kommunikation u.a.


Beobachtung der Interaktionen, Videoanalyse, Babytalk


Heilpädagogisches Zaubern und Clownerie


basale Stimulation, Schmetterlingsmassage, indische Babymassage


Still- und Tragetuchberatung


Einbezug des Systems und Stärkung der Mutter


heilpädagogische Frühförderung, insbesondere bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern


Mototherapie und Psychomotorik


Sensorische Integrationsförderung bzw. Wahrnehmungsförderung


Heilpädagogische Übungsbehandlung nach OY/Sagi


Heilpädagogische Spieltherapie


Heilpädagogische Sprachförderung sowie Kommunikationsförderung


Entspannungstechniken


Sinnesförderung mit musikalischen Elementen


Werken, Basteln und andere kreative Techniken

GANZHEITLICHE HEILPÄDAGOGISCHE (FRÜH)FÖRDERUNG

Grundlagen und Finanzierung

Heilpädagogische Frühförderung steht Kindern zu, die von Behinderung bedroht oder behindert sind, um eine Behinderung zu mildern oder zu verhindern (SGB IX §30). Sie wird von den Jugend- Sozialhilfeträgern übernommen. Natürlich biete ich meine Leistungen auch Familien an, die kein entwicklungsverzögertes Kind haben. Vielleicht wollen sie eine Beratung oder eine individuelle Förderung für ihr Kind. Dann müssen meine Leistungen, wie auch beim PEKIP, musikalischer Früherziehung, Frühenglisch oder Säuglingsschwimmen privat bezahlt werden.

Menschen mit Behinderungen bekommen von unterschiedlichen Leistungsträgern (z.B. Sozialamt, Krankenkasse) verschiedene Leistungen (Hilfsmittel, Leistungen zur Frühförderung u. s. w.) Normalerweise rechnen die Leistungserbringer (z.B. Physiotherapie) direkt mit den Leistungsträgern (z.B. Krankenkasse) ab.

Es gab jedoch immer Leistungen, die von Leistungsträgern nicht übernommen wurden, wie z.B. Hippotherapie. Viele engagierte Eltern fanden in nichtfinanzierten Methoden (z.B. Osteopathie) jedoch eine Alternative oder Ergänzung beispielsweise zur klassischen Bobath- oder Voitatherapie. Seit 2008 gibt es den Rechtsanspruch (SGB IX §17), sich die unterschiedlichen finanziellen Leistungen als persönliches Budget auszahlen zu lassen. Nun kann sich jeder die Dienste bzw. die persönliche Assistenz und Unterstützung auf seine Bedürfnisse zugeschneidert aussuchen und so finanzieren. Man kann sich eine einzelne Leistung oder auch mehrere auszahlen lassen. Somit können sich Eltern auch die Leistungen für Einzelintegration oder Frühförderleistungen usw. auszahlen lassen, um eine heilpädagogische Frühförderin zu bezahlen. Sie können also von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen (SGB IX § 9 und SGB VIII § 5) und müssen nicht die Leistungen der ihnen zugewiesenen Frühförderstelle in Anspruch nehmen. Natürlich kann das persönliche Budget rückgängig gemacht werden.

Mein Angebot:

Die ganzheitliche Betrachtungsweise des Menschen spiegelt sich in meiner Arbeitsweise wieder. Ich möchte Eltern die Möglichkeit geben, sich mit ihrem Kind an mich zu wenden, damit sie bei Bedarf Unterstützung bekommen. Das kann in folgenden Formen erfolgen:

Beratung und Begleitung

Ein Schwerpunkt in der heilpädagogischen Arbeit liegt in der Begleitung von entwicklungsverzögerten oder von Behinderung bedrohten Kindern. Ich möchte meine Tätigkeit aber breit gefächerter anbieten. Gemeint ist eine offene Beratung für jeden. Im Gespräch und in der Interaktionsbeobachtung können Probleme herausgefunden und Unterstützungen in verschiedenster Form angeboten werden.

Diagnostik bzw. Förderdiagnostik

Heilpädagogische Diagnostik ist zugleich auch Förderdiagnostik. Hierbei arbeite ich mit Anamnese, Informationen aus Arztberichten, Gutachten und Stellungnahmen von z.B. Erzieherinnen oder anderen Therapeuten. Weiterhin evaluiere ich mittels eigener systematischen Beobachtungen, Programmen wie z.B.: „Frühförderung konkret“, „Grenzsteine der kindlichen Entwicklung" oder auch "Mototherapie bei sensorischen Integrationsstörungen“. Tests beinhalten oft die interindividuelle Sichtweise. Als Heilpädagogin arbeite ich jedoch überwiegend aus dem intraindividuellen Blickwinkel heraus. Ich gleiche die Entwicklung des Klienten mit seinen eigenen Fähigkeiten ab. Das spiegelt sich auch in einem individuellen, gemeinsam mit den Klienten aufgestelltem Förder- und Behandlungsplan wieder, soweit dieser erforderlich ist.

Entwicklungsförderung bzw. Frühförderung

Eine Funktionseinschränkung oder ein so genanntes „Problem“ wirkt sich auf verschiedene Fähigkeitsbereiche aus. Eine große Bedeutung hat das Aufspüren von Ressourcen. Die Unterstützung und die Arbeit mit diesen, wirkt sich wiederum positiv auf sämtliche Fähigkeitsbereiche aus. Darum ist es wichtig, in die heilpädagogische Arbeit fördernde Fertigkeiten einzubeziehen. Das Ziel ist die Entstehung eines positiven Selbstkonzeptes. Nur so ist ein Mensch fähig, sich mit den Gegebenheiten des Lebens angemessen auseinanderzusetzen. Ein Selbstkonzept wird auch durch Interaktionen mit der Umwelt beeinflusst. Darum ist die Arbeit mit den Bezugspersonen und dem Umfeld von großer Bedeutung. Sie sind in erster Linie wichtige „Rückmelder“ für das Kind, aber auch für mich und meine Arbeit . Die Unterstützung der Eltern erfolgt unter Einbeziehung des Wissens der Krisenverarbeitung nach Erika Schuchardt und ist individuell und Adressaten gerecht , kontinuierlich, Kompetenz stärkend und ressourcenorientiert.

Zusammenarbeit

Für das Kind und die Eltern ist es wichtig, dass sie positive, sich deckende Angebote und Rückmeldungen aus der (therapeutischen) Umwelt bekommen. Außerdem finde ich es sinnvoll, die Zeit des Kindes nicht mit laufenden Tests und diagnostischen Verfahren zu füllen. Die Heilpädagogik deckt ein breites Feld der Entwicklungsdiagnostik und Förderung optimal ab. Andere Fachbereiche (z.B. Kinderarzt, Psychologe) haben oft schon einige Informationen über das Kind und seine Familie gesammelt, bevor es zur heilpädagogischen Förderung kommt. Meine Aufgabe besteht darin, alle Informationen zusammenzufassen, um eine umfassende, alle Fachbereiche berücksichtigende Entwicklungsbegleitung einzuleiten oder ein weiteres diagnostisches oder therapeutisches Verfahren (z.B. EEG) anzuregen. Andere Diagnosen sind also wichtige Materialien für die heilpädagogische Anamnese des Klienten. Der multiprofessionelle Blick und die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglichen eine umfassende Anamnese und heilpädagogische Arbeit. Weiterhin ist es von besonderer Bedeutung, dass der regelmäßige Austausch stattfindet.